Elternzeit in unterschiedlich großen Teilstücken: Wie Elterngeld beantragen?

Liebe Mitglieder,

ich stehe vor einer Herausforderung bezüglich meiner geplanten Elternzeit und dem entsprechenden Elterngeldantrag. Nach einem wenig aufschlussreichen Telefonat mit der Elterngeldstelle der Stadt, hoffe ich hier auf hilfreiche Ratschläge :)

Unser Kind soll voraussichtlich am 17. Juni geboren werden.
Während ich Vollzeit arbeite, ist meine Frau eine erwerbslose Studentin.
Nach der Geburt werde ich nur an vereinzelten Projekten Teilnehmen, sowie an den Betriebsferien. Insgesamt komme ich auf 6 unterschiedlich große Teilstücke der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist damit einverstanden (Elternzeit über 4 Teilstücke muss bewilligt werden).

Hier sind vier beispielhafte Zeiträume, in denen ich in Elternzeit sein werde:


1. Teilstück: 17. Juni bis 22. Juli

2. Teilstück: 27. August bis 22. September

3. Teilstück 01. Oktober bis 27.Oktober

4. Teilstück: 07. Januar bis 11. Januar


1)
Für das erste Teilstück erscheint die Beantragung des Basis-Elterngeldes relativ einfach, da es fast genau einen Monat umfasst.

2)
Das zweite Teilstück ist kürzer und beginnt mitten im Bezugsmonat.
-Sie weit ich es weiß, ist es nicht möglich Elterngeld für den Zeitraum vom 17. August bis 17. September zu beantragen, weil ich in diesem Zeitraum mehr als 32 Stunden arbeite.
-Und falls es doch ginge, würde das Gehalt vom 17. August bis zum 27. August vom Elterngeld-Teilstück-2 abgezogen ("angerechnet") werden.
-Außerdem würde ich, da ich bis zum 22. September in Elternzeit wäre, vom 17. September bis zum 22. September weder Gehalt, noch Elterngeld bekommen.
Was also tun? Macht hier Elterngeld-Plus Sinn?

3)
Ähnlich wie Teilstück 2

4)
Teilstück 4 ist sehr kurz, vom 7. Januar bis zum 11. Januar. Dafür bietet es sich wahrscheinlich an, gar kein Elterngeld zu beantragen?


Über hilfreiche Antworten und Erfahrungen würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus!

Herzliche Grüße

1

Sehe ich das richtig, dass überhaupt kein Teilstück einen ganzen Lebensmonat abdecken wird?
Elterngeld kann immer nur in Lebensmonaten beantragt werden. Du wirst als zwangsläufig irgendwo Zeiträume haben, wo du irgendwie was liegen lässt, weil du weder arbeitest, noch Elterngeld bekommst oder wo du Gehalt angerechnet bekommst o.ä.
Wie beantragt deine Frau Elterngeld? Ihr dürft innerhalb des ersten Lebensjahres maximal einen Monat parallel Basiselterngeld beziehen, gleichzeitig musst du mindestens 2 Monate beziehen, damit euch insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zustehen.

3

Danke für die Antwort! :)
Nur das erste Teilstück wird, voraussichtlich - je nach Geburtstag, den Bezugsmonat abdecken.

Den ersten Monat wird parallel beantragt.
Ich komm wohl auf 5 Monate Elterngeldbezugsmonate.
Den Rest nimmt sie dann natürlich die 300EUR.

2

Hallo,

wirklich helfen kann ich dir nicht, allerdings frage ich mich, warum du fuer die eine Woche im Januar nicht einfach Urlaub nimmst? Das waeren 5 Tage, aber die waeren zumindest bezahlt.
Ob man fuer so einen kurzen Zeitraum Elterngeld beantragen kann, bin ich mir nicht sicher..

Alles Gute!

4

Danke für die Antwort :)
Bei uns im Betrieb, gibt es nur Betriebsferien. Außerhalb könnte ich nur unbezahlten Urlaub nehmen.

7

Die ist schon klar, dass das überhaupt nicht rechtens ist?

weitere Kommentare laden
5

Ändern sich die Daten, falls dein Kind früher geboren wird? Eventuell kommt es ja auch deutlich früher - z.B. am 1. Juni, wäre nicht ungewöhnlich. In dem Fall wäre selbst das 1. Stück problematisch und alles kommt noch mal völlig durcheinander.
Aber im Prinzip hast du Recht, wenn alles so klappt, wäre Teil 1 am einfachsten. Gehen wir mal der Einfachheit davon aus, dass dein Kind genau am ET geboren wird (was natürlich leider unwahrscheinlich ist).

Zu Teil 2+3: du darfst im Bezugszeitraum im Schnitt max. 32 Stunden die Woche arbeiten. Selbst wenn du die halbe Zeit Vollzeit arbeitest und die andere Hälfte gar nicht, kommt das hin. Du wärst also durchaus Elterngeldberechtigt.
Allerdings hast du natürlich Recht, der Verdienst in der Zeit wird angerechnet. Es gibt Online Rechner, bei denen du deinen Verdienst eintragen und schauen kannst, wie viel EG übrig bleiben würde, auch bei EG Plus. Dass du evtl. einige Tage ohne Gehalt und EG bleibst, ist dann so, es gibt bis auf das offensichtlich fehlende Geld kein Problem.

Bei Teil 4: Ja, da wirst du vermutlich über die 32 Stunden im Schnitt kommen und bist deshalb gar nicht berechtigt. Sinnvoll wäre es ziemlich sicher auch nicht für 5 Tage.

Bearbeitet von Imalya
6

Danke für die Antwort :)

Nein, die Daten der Elternzeit werden sich nicht ändern, egal wenn das Kind geboren wird. Es sind zeitlich terminierte Produktionen zu denen ich eingeplant bin.

Danke für den Hinweis mit den 32 Stunden im Schnitt über einen kompletten Bezugsmonat.

12

Elternzeit darf nur in maximal drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden.

13

Danke, stimmt:

"Du darfst deine Elternzeit in maximal 3 Zeitabschnitte aufteilen. Wenn dein Arbeitgeber einverstanden ist, dürfen es auch mehr sein."

https://www.elterngeld.de/elternzeit-aufteilen/

14

Hi,
vielleicht wäre eine Beratung von Extern hilfreich für euch? Schau mal bei den „Beziehungsinvestoren“. Dort hatten wir einen sehr aufschlussreichen Wochenend-Workshop, sie bieten aber auch Einzeltermine an.
Liebe Grüße