Unterschrift gefälscht - zweiter Verweis

Hallo zusammen.

Ich bin ziemlich geschockt und fix und fertig am heulen.

Unser Sohn -fast 12- hat bei seinem Test Note 5 die Unterschrift gefälscht. Ausgedruckt und auf den Test geklebt. Er hat hierfür nun einen Verweis bekommen.


Seinen ersten hat er bekommen, weil er mit einem kompane eine Kinder geärgert hat und seinem kompane dessen tabelt runter gefallen und kaputt gegangen ist. Mit gehangen mit gefangen also.

Ich Weis nicht mehr weiter.

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Man bekommt ganz sicher keinen Verweis "nur" weil man andere Kinder geärgert hat und dabei versehentlich etwas kaputt geht. Da muss schon was heftiges vorgefallen sein, vermutlich war das auch nicht einmalig. Es liest sich ein bisschen so, als wolltest du dir gar nicht richtig eingestehen, was dein Sohn da alles anstellt. Das war sicher nicht nur der Kumpel.

Wenn dein Sohn mit 11 Jahren schon so heftig agiert braucht er ganz, ganz dringend Hilfe. Versuch nicht das Verhalten schön zu reden. Hol dir und ihm Hilfe!
Wende dich z.Bsp. an eine Erziehungsberatungsstelle. Auch das Jugendamt kann ein Ansprechpartner sein. Es könnte vielleicht auch eine Therapie helfen. Vielleicht macht ein Schulwechsel Sinn wenn er da in schlechter Gesellschaft ist. Bestimmt bekommst du hier noch mehr Tipps wo man Hilfe bekommen kann.
Ganz sicher braucht er jetzt Grenzen, klare Konsequenzen und Zuwendung.
Jetzt ist er erst 11. Wenn er bald in die Pubertät kommt wird es noch viel schwerer ihn zu erreichen und wieder in eine normale Bahn zu lenken.
Verlier keine Zeit mehr und setzte jetzt alle Hebel in Bewegung! Dein Sohn muss merken, dass es so nicht weiter geht.....

Bearbeitet von talena
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Puh. Ich habe nichts klein geredet. Und es war so wie geschrieben. Das steht sogar so im Verweis.

Wir sind schon seit nem 3/4 Jahr zur Beratung.
Also nicht untätig

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Was heißt hier mitgehangen mitgefangen? Regst du dich mehr über die Verweise auf als darüber was dein Sohn anstellt?

Er war dabei, er hat mitgemacht, egal wem das Tablet runtergefallen ist, es geht darum dass er sich mit anderen zusammenrottet um andere zu ärgern!

Ich denke Ihr solltet in Kontakt mit Schulpsychologen oder Schulsozialarbeiter gehen und / oder eine Erziehungsberatung besuchen um zu besprechen, wie man Deinem Kind helfen kann soziale Normen zu achten und Grenzen zu erkennen und einzuhalten. Dann gibts auch keine Verweise mehr.

Alles Gute Euch

Bearbeitet von Inaktiv
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Wie sieht die familiäre Situation Zuhause aus bzw. wie gehst du damit um wenn er eine schlechte Note nach Hause bringt? Er wird es gefälscht haben weil er Angst vor eurer Reaktion hatte. Mach ihm deutlich, dass er keine Angst davor haben muss. In Zukunft könnt ihr es ja mal mit Nachhilfe probieren.

Wegen ärgern bekommt man so schnell keinen Verweis.

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Mmh…
Den ersten Verweis gab es dann wahrscheinlich für wiederholtes Mobbing, oder? Für das Tablet gibt es keinen Verweis.

Und das Fälschen der Unterschrift hat er wahrscheinlich auch schon des Öfteren getan. Sonst gäbe es hier keinen Verweis.

Es wäre sinnvoll von dem Standpunkt abzurücken, dass dein Kind das Opfer ist und ungerecht behandelt wurde.

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Da muss er jetzt durch. Sonst "unterschreibt" er in zwei Jahren für vier Wochen Amerikaustausch, und ihr dürft sehen wie ihr da wieder rauskommt. Akzeptiert den Verweis, er muss dann eben kleinere Brötchen backen.

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Bekommt er so viel Ärger für eine schlechte Note, dass er aus Angst eure Unterschrift fälscht oder kam das auch schon bei anderen Noten vor?

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Ich rate dir dringend dir/ euch Hilfe zu suchen.

Schulsozialarbeiterin? Familienberatungsstelle? Jugendamt?

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Hi,
was ist denn ein „Verweis“?
Für einen ein-bis mehrtägigen Unterrichtsausschluss sind die „Vergehen“ nicht stark genug. Wenn das Tablet kaputtgegangen ist, weil da tätliche Auseinandersetzungen vorausgegangen waren, dann evtl. schon. Normalerweise gibt es im Vorfeld etliche „Tadel, (Klassenbuch)einträge“ oder wie auch immer eure Schule das nennt (ist das ein „Verweis“?), somit müsstest du im Bilde sein, was er sonst noch so getrieben hat.
Wenn der „Verweis“ eine schriftliche Androhung von Unterrichtsausschluss ist, dann passiert ohnehin nicht mehr viel, das SJ ist gelaufen und für das nächste Schuljahr ist er eigentlich wieder sauber, auch wenn alte Vergehen durchaus mit berücksichtigt werden können.
Naja, wie auch immer, du weißt jetzt, wohin du dich im nächsten Schuljahr zeitnah zu wenden hast - an die Klassenleitung.

vlg tina

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Ein „Verweis“ (zumindest hier in Bayern) ist eine schriftliche Mitteilung an die Eltern, eine Ordnungsmassnahme, in der Fehlverhalten den Eltern schriftlich mitgeteilt wird.

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Danke. Also das Pendant zu unseren „Einträgen“, ab drei davon kann man bei uns u.U. einen Unterrichtsausschluss verhängen oder bei schlimmeren Vergehen auch direkt.

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Die Frage, die mich als Mutter massiv beschäftigen würde: WARUM muß mein Kind eine Unterschrift unter einem dämlichen Test fälschen? Es wäre genau der Moment, wo ich mein eigenes Verhalten/meine Reaktionen beim Thema Schule komplett auf den Prüfstand stellen würde und müsste. Ein Kind macht sowas nicht grundlos und die Ursache für so eine Handlung würde ich immer erstmal bei mir suchen.


Auf den anderen Verweis gehe ich nicht weiter ein, denn es ist ja offensichtlich, das du da offensichtlich was runterspielst.